Diese Meldung wurde am 18.08.2024 via android erstellt.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihre Mitteilung. Da das Baumaterial auf privatem Grund abgelegt wurde und auch nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, kann der Gemeindevollzugsdienst hier nicht tätig werden.
Freundliche Grüße,
Ihr Bürgeramt
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